Sozialpädagogische Lebensgemeinschaften (SPLG)
§ 34 SGB VIII
 

Mitarbeiterinnen in SPLGs sind Pädagoginnen und Pädagogen, die

  • über langjährige Erfahrung in der Arbeit mit Jugendlichen verfügen,
  • bereit sind, ihr Haus mit den Kindern und Jugendlichen zu teilen und
  • rund um die Uhr mit ihnen zusammen zu leben.

Das Angebot der SPLGs richtet sich an Jugendliche,

  • die langfristig nicht mehr in ihrer Herkunftsfamilie leben können,
  • die ihr Elternhaus vorübergehend verlassen müssen, bis sich das Lebensumfeld der Herkunftsfamilie wieder stabilisiert und sie dorthin zurückkehren können,
  • die sich in Übereinstimmung mit den Entsendestellen selber für ein Leben in dieser Betreuungsform entschieden haben.
SPLGs werden maßgeblich geprägt von der speziellen Kompetenz der BetreuerInnen. Sie geben jeder Einrichtung ein individuelles Profil.

Download Konzeption und Leistungsbeschreibung SPLGs Büker, Köhler und Tzschucke

Download Konzeption und Leistungsbeschreibung SPLG Hannes/Hannes-Bock

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