ERZIEHUNGSSTELLEN (§ 33 Satz 2 SGB VIII)
 

sind Familien, die bereit sind ein Kind in ihrer Familie auf- und anzunehmen.
In Erziehungsstellen hat mindestens ein Elternteil eine pädagogische Ausbildung. Dadurch sind sie zu einer professionellen Betreuung von Kinder und Jugendlichen mit speziellen pädagogischen Herausforderungen besonders befähigt.
Pflegeeltern und Pflegekinder in Erziehungsstellen werden durch Erziehungsstellenberater bzw. Beraterinnen in persönlichen Beratungsgesprächen betreut.
Erziehungsstellen-Eltern treffen sich regelmäßig in regionalen Arbeitskreisen. Hier werden aktive Pflegeeltern begleitet und interessierte Eltern auf die Aufnahme eines Kindes vorbereitet. Sie erhalten die Möglichkeit zur Vernetzung und zum gegenseitigen Wissens- und Erfahrungsaustausch.

Durch ein differenziertes Angebot an internen und externen Fortbildungen wird eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Pflegepersonen gefördert und die Pflegefamilien werden für ihre tägliche Arbeit fit gemacht.


Download Gesamtkonzept

Download Konzeption Erziehungspaten

link zu Konzeption der Erziehungsstellen im Rheinland"

Telefonberatung für Herkunftseltern